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Auswärtige Sprechtage nach Vereinbarung

Die Änderung der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) mit Wirkung zum 1. Juni 2007 hat zu einem Fortfall des Verbotes der Einrichtung von Zweigstellen sowie der Abhaltung auswärtiger Sprechtage geführt.

Diese Reform war aus Sicht der Anwaltschaft seit langem überfällig, da sie uns endlich weitere Serviceleistungen im Dienste unserer Mandanten ermöglicht. Wir „dürfen“ Sie nunmehr nicht nur in unseren Kanzleiräumen beraten, sondern wir dürfen Ihnen auch entgegenkommen:

Wir kommen zu Ihnen !

Teilen Sie uns mit, wann Sie unsere Beratung gerne wo in Anspruch nehmen möchten. Wir halten auswärtige Sprechtage im Umkreis von bis zu 50 km im Kieler Einzugsgebiet ab (Bad Segeberg, Plön, Eutin, Bordesholm, Rendsburg etc. )

Die Abrechnung von Dienstleistungen außerhalb unserer Kanzleiräume erfolgt auf Stundensatzbasis
nach Vereinbarung. Anfahrtskosten werden nur bei einer Anfahrt von mehr als 10 km (einfache Strecke) erhoben. Ab dem 11. km berechnen wir 0,30 Euro (dreißig Cent) zzgl. Umsatzsteuer je gefahrenen Kilometer.
Bei Anfahrten nach Eutin fallen Fahrtkosten nicht an, weil wir dort eine Außenstelle führen


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