Transportrecht- und Speditionsrecht

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Frau Rechtsanwältin Bartholl hat sich bereits vor fast zwanzig Jahren auf den Bereich des nationalen und internationalen Transportrechts spezialisiert. Durch die in 2005 in Kraft getretene neue Fachanwaltsordnung wurde die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht" eingeführt. Frau Rechtsanwältin Bartholl hat in der Zeit von Oktober bis Dezember 2005 erfolgreich an dem in Deutschland erstmals angebotenen Fachanwaltslehrgang teilgenommen und ihre fundierten Kenntnisse im Rahmen der Abschlussprüfung unter Beweis gestellt. Als bisher einzige Rechtsanwältin in Schleswig-Holstein ist Frau Rechtsanwältin Andrea Bartholl seit dem 25. April 2007 berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht zu führen. Fortlaufende Fortbildung sichert uns dabei ein Know-How auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

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