Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht zählen zum einen zivilrechtliche Verfahren - überwiegend in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen im Straßenverkehr.

Ebenso gehört zu der verkehrsrechtlichen Bearbeitung die anwaltliche Vertretung in Bußgeldverfahren vor den Verwaltungsbehörden sowie gegebenenfalls in anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Nicht zuletzt werden bei vielen Sachverhalten automatisch (Amtsermittlungsgrundsatz) oder infolge der Anzeige eines Betroffenen auch Strafverfahren eingeleitet. Auch hier vertreten wir Sie gern anwaltlich gegenüber den Ermittlungsbehörden, so zum Beispiel in Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie anderen typischerweise im Straßenverkehr auftretenden Tatbeständen.

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese in der Regel - wenn es sich nicht ausschließlich um vorsätzlich begehbare Taten handelt - die Kosten unserer Vertretung.

In zivilrechtlichen Verfahren haben Sie jedenfalls dann, wenn den Unfallgegner ein Mitverschulden oder gar das alleinige Verschulden an dem streitgegenständlichen Unfall trifft, einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Anwaltskosten (entweder anteilig oder bestenfalls sogar insgesamt).